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6. Rechtliches
Recht und Unrecht herrschen auch im Internet. Leider sind die Grenzen zwischen den Seiten bisher noch nicht klar definiert. Dass dies nicht so einfach ist, beweisen immer neue Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fällen. Mal bezeichnet das LG München die Verwendung des Namens eines Konkurrenzunternehmens in den MetaTags als Markenrechtsverletzung (Artikel), ein andermal kommt das OLG Düsseldorf zu dem genau gegenteiligen Ergebnis.

Verständlicherweise ist der Reiz den Konkurrenznamen unsichtbar in den MetaTags zu verstecken und somit Besucher über die Suchmaschinen auf seine eigene Homepage zu leiten, sehr groß, doch ebenso groß ist das Risiko sich sehr schnell eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung einzufangen. Um einem teurem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen sollte daher auf diese Methode der "Kundengewinnung" verzichten werden und eher auf Fairplay setzten - ausserdem: Wie würden Sie reagieren, wenn Ihre Konkurrenz damit anfängt?
Ergo: Finger weg von offensichtlich markenrechtlich geschützten Begriffen!

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